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VG Dessau, 08.08.2006 - 3 A 262/05 DE |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BVerwG, 30.11.1954 - I C 148.53
Rechtsmittel
Auszug aus VG Dessau, 08.08.2006 - 3 A 262/05
Bei der Entscheidung, auf welchen Zeitraum die Linienverkehrsgenehmigung innerhalb der Höchstdauer von acht Jahren zu befristen ist, handelt es sich um eine unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen zu treffende Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. November 1954 I C 148.53 , BVerwGE 1, 244, 246; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: 1/2005, § 16 Nr. 6f.). - VG Minden, 02.11.2005 - 3 K 6443/03
Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung für einen Linienverkehr ; …
Auszug aus VG Dessau, 08.08.2006 - 3 A 262/05
Es liegt im Rahmen sachlicher, an öffentlichen Verkehrsinteresse orientierter Ermessenserwägungen, dass der Beklagte bei der Bemessung der Laufzeit der Genehmigung der Beigeladenen das Bestreben der Aufgabenträger nach einer Bündelung von Linien und Harmonisierung der Laufzeiten berücksichtigt hat (vgl. hierzu VG Minden, Urt. v. 2. November 2005 3 K 6443/03 , juris).